ESRS S1 30.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chance

Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

30.

Das Unternehmen hat die Verfahren zu beschreiben, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Personen unter seinen Arbeitskräften, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu verbessern oder an der Verbesserung mitzuwirken, sowie die Kanäle, die den Personen unter seinen Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und prüfen zu lassen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287