ESRS S1 25.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
25.
Das Unternehmen hat seine allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung der Personen in seiner eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft anzugeben.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287