ESRS S1 25.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chance
Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
25.
Das Unternehmen hat seine allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung von Personen aus dem Kreis seiner eigenen Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens anzugeben.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287