ESRS S1 24.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chance

Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

24.

Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  1. ob es über spezifische Konzepte verfügt, die auf die Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), die Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion abzielen,

  2. ob die folgenden Gründe für Diskriminierung ausdrücklich von den Konzepten erfasst werden: Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen,

  3. ob für das Unternehmen spezifische politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten von Menschen aus Gruppen bestehen, die unter seinen eigenen Arbeitskräften besonders gefährdet sind, und wenn ja, um welche Verpflichtungen es sich handelt, und

  4. ob und wie diese Konzepte im Rahmen spezifischer Verfahren umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Diskriminierung verhindert, eingedämmt und bekämpft wird, sobald sie erkannt wird, und um Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen zu fördern.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287