ESRS S1 24.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

24.

Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  1. ob es über spezifische Strategien verfügt, die auf die Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), die Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion abzielen,

  2. ob die folgenden Gründe für Diskriminierung ausdrücklich von den Strategien erfasst werden: Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen,

  3. ob für das Unternehmen spezifische politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten von Menschen aus Gruppen bestehen, die in seiner eigenen Belegschaft besonders gefährdet sind, und wenn ja, um welche Verpflichtungen es sich handelt, und

  4. ob und wie diese Strategien im Rahmen spezifischer Verfahren umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Diskriminierung verhindert, eingedämmt und bekämpft wird, sobald sie erkannt wird, und um Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen zu fördern.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287