Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chance
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
23.
Das Unternehmen gibt an, ob es über ein Konzept oder ein Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen verfügt. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle III der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen (“Investitionen in Unternehmen ohne Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen“) abgeleitet werden.