Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
8. Aufl. 2021
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O. Grundlagen der Bewertung
1. Bewertungsmaßstäbe
1.1 Maßstäbe für die Bewertung des Vermögens
Um Vermögensgegenstände wertmäßig bilanzieren zu können, bedarf es eindeutig festgelegter Bewertungsmaßstäbe.
Übersicht:
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Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts | Bewertungsmaßstäbe des Steuerrechts |
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1.1.1 Anschaffungskosten
Gegenstände, die angeschafft (z. B. entgeltlich erworben) wurden, sind zunächst mit ihren Anschaffungskosten in der Buchführung zu erfassen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten (AK) alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Bei der Ermittlung der AK wird unterschieden in Anschaffungspreis (Kaufpreis), Anschaffungsnebenkosten (Aufwendungen, die im Rahmen des Erwerbs und der Inbetriebnahme anfallen) und Anschaffungspreisminderungen (Preisabzüge und Preisminderungen).
Nach Abschluss des Erwerbsvorgangs anfallende AK, die dem Anlagegegenstand einzeln zuzuordne...