Oliver Zschenderlein

Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

Gesamtausgabe

8. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01718-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-64398-4

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Rechnungswesen für Steuerfachangestellte (8. Auflage)

E. Grundzüge der Abschreibung

1. Abschreibungsursachen

Die meisten Gegenstände des Anlagevermögens verlieren ab dem Tag ihrer Anschaffung oder Herstellung an Wert.

Beispiel

Der Unternehmer Daniel Späth kauft im Januar für sein Unternehmen einen neuen Pkw. Die Anschaffungskosten betragen 33.510 €. Wenn der Pkw zum 31.12. noch zum Betriebsvermögen von Herrn Späth gehört, ist er in der Bilanz im Anlagevermögen als Vermögensgegenstand auszuweisen. Bereits die allgemeine Lebenserfahrung lehrt uns, dass der Wert dieses Pkw am 31.12. nicht mehr 33.510 € beträgt. Vielmehr hat der Pkw zum 31.12. im Normalfall einen niedrigeren Wert als zum Zeitpunkt der Anschaffung.

Gegenstände, die dem Betrieb längerfristig dienen sollen und im Zeitablauf regelmäßig an Wert verlieren, gehören zum sogenannten abnutzbaren Anlagevermögen (z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Büroeinrichtung usw.).

Der Wertverlust der Gegenstände des Anlagevermögens hat verschiedene Ursachen.

Die wichtigsten sind:

  • technische Ursachen

    Gebrauchsverschleiß, Ruheverschleiß (z. B. Verrosten) etc.

  • wirtschaftliche Ursachen

    Marktveränderungen, technischer Fortschritt etc.

Der Wertverlust bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens wird durch Abschr...

Rechnungswesen für Steuerfachangestellte

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