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Steuerrecht

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Abo Internationales //

Besteuerung von Dividenden, die Finanzintermediären von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften zufließen (EuGH)

Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften beziehen, besteuert werden, verstößt gegen das Unionsrecht. Dies gilt auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst (EuGH, Urteil v. 1.8.2025 - C-92/24 bis 94/24 „Banca Mediolanum“).

Editorial //

BFH-Entscheidung zu niederländischer 30 %-Regelung

Arbeitet ein in Deutschland Ansässiger nichtselbständig im DBA-Ausland, wird sein Gehalt in den meisten Fällen im Tätigkeitsstaat besteuert und in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Diese Methodik ist gemeinhin Grundsatz der deutschen Abkommenspolitik, gepaart mit der bekannten 183-Tage-Regelung und ergänzt durch so manche Sondervorschriften etwa für bestimmte Vergütungsarten, spezielle Berufsgruppen oder für Grenzgänger in einigen DBA mit unseren Nachbarstaaten.

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Abo Verfahrensrecht //

Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (BFH)

Ein Teilurteil i.S. des § 6 Abs. 2 FGO ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen (BFH, Urteil v. 20.3.2025 - III R 19/23; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens (BFH)

Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG "unmittelbar" für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 24/23; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Erbschaftsteuer //

Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG (BFH)

Die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer KG, durch die der Beschenkte die Stellung eines Mitunternehmers erlangt, ist auch dann nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG i.d.F. bis 31.12.2008 (ErbStG) begünstigt, wenn der Beschenkte nach einem Widerruf der Schenkung für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, nach § 29 Abs. 2 ErbStG wie ein Nießbraucher zu behandeln ist (BFH, Urteil v. 19.3.2025 - II R 34/22; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing (BFH)

Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (BFH, Beschluss v. 9.7.2025 - II B 13/25 (AdV); veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte – verfassungsrechtliches Vertrauensschutzgebot bei rückwirkenden Gesetzen (BFH)

Die nach Maßgabe der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung praktizierte Entstrickungsbesteuerung durch Auflösung der zum Überführungszeitpunkt in dem Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven bei gleichzeitiger Neutralisierung durch Bildung eines Merkpostens, der in gleichen Jahresraten über einen Zeitraum von zehn Jahren gewinnerhöhend aufgelöst wird, verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an das EuGH-Urteil Verder LabTec v. 21.5.2015 - C 657/13, EU:C:2015:331) (BFH, Urteil v. 26.3.2025 - I R 5/24 (I R 99/15); veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Rückwirkende Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und damit einhergehende Abzugsbeschränkung (FG)

Das FG Düsseldorf hat zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG entschieden. Das Gericht hat einen Verfassungsverstoß verneint (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.6.2025 - 4 K 1286/24 E; Revision zugelassen).

Abo Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für die Vertretungsübernahme des ärztlichen Notfalldienstes

Mit Urteil v. 14.5.2025 entschied der XI. Senat des BFH, die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt sei als Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Die sonstige Leistung, welche der Arzt in der Übernahme des Notfalldienstes erbringt, beschränke sich – anders als dies das in erster Instanz mit Urteil v. 9.5.2023 - 15 K 1953/20 U ( VAAAJ-44686) entscheidende FG Münster sah – nicht auf die Freistellung der zum Notfalldienst eingeteilten Ärzte, sondern umfasse zugleich die Durchführung eines solchen Dienstes in einem bestimmten Gebiet in einem festgelegten Zeitraum.

Abo Gesetzgebung //

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet

Nun ist es da: das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. Den Referentenentwurf dafür hatte der neue Finanzminister Lars Klingbeil Ende Mai 2025 an die Bundesländer zur Stellungnahme versandt. Danach ging alles ganz schnell. Am 4.6.2025 stimmte das Bundeskabinett und am 26.6.2025 dann der Bundestag und nunmehr am 11.7.2025 der Bundesrat dem Gesetz zu. Damit kann dieses nun in Kraft treten. Mit dem Gesetzespaket verfolgt die Regierung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch gezielte steuerliche Entlastungen für Unternehmen zu stärken. Diese Maßnahmen sollen zum einen kurzfristige Investitionsanreize schaffen und zum anderen auch langfristige Planungssicherheit bieten. Es gehe darum, „prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung“ umzusetzen, die „ein starkes Signal für die kurzfristige und langfristige Wettbewerbsfähigkeit“ aussenden. Im Einzelnen umfasst das Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland folgende Maßnahmen:

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