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Kommentierte Nachricht NWB EV 8/2025 S. 247

Erbschaftsteuer | Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. des § 13a Abs. 4 ErbStG (FG)

Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie begehrt im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Lohnsummen zur Erlangung der Erbschaftsteuervergünstigungen nach § 13a ErbStG die Vergütungen ihres geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters sowie die Vergütungen für die Kommanditistin zu berücksichtigen.

Sachverhalt (auszugsweise)
Herr R war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der D GmbH, die zu 95,63 % am Kapital der P GmbH & Co. KG beteiligt war. Mit Wirkung zum Jahresanfang 2009 wurde die D GmbH in eine Kommanditgesellschaft formgewechselt. Herr Y wurde zum Komplementär mit 50.000 € Nennkapital bestellt. Herr R wurde Kommanditist mit einem Haftkapital von 400.000 €.

Herr Y und Frau I beerbten Mitte 2011 Herrn R je hälftig. Y blieb angestellter Geschäftsf...