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Einkommensteuer | Rückwirkende Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und damit einhergehende Abzugsbeschränkung (FG)
Das FG Düsseldorf hat zur
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung
nach
§ 3 Nr. 72
EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit
einhergehenden Abzugsbeschränkung nach
§ 3c Abs. 1
EStG entschieden. Das Gericht hat einen Verfassungsverstoß
verneint (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Kläger wurden im VZ 2022 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Gegen ihren Einkommensteuerbescheid 2022 legten sie Einspruch ein und machten geltend, negative Einkünfte aus dem Betrieb einer PV-Anlage i.H.v. rund 3.000 € seien zu Unrecht nicht berücksichtigt worden.
Die in § 52 Abs. 4 Satz 27 EStG angeordnete Rückwirkung der Steuerbefreiungsregelung in § 3 Nr. 72 EStG sei verfassungswidrig. Die Klägerin habe im Juni 2021 den Auftrag erteilt, di...