Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht. Dies hat der BFH mit Urteil v. 29.4.2025 - VI R 12/23 ( RAAAJ-96569) entschieden.