Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. des § 13a Abs. 4 ErbStG (FG)
Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie begehrt im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Lohnsummen zur Erlangung der Erbschaftsteuervergünstigungen nach § 13a ErbStG die Vergütungen ihres geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters sowie die Vergütungen für die Kommanditistin zu berücksichtigen.
Sachverhalt
(auszugsweise)
Herr R war alleiniger
Gesellschafter und Geschäftsführer der D GmbH, die zu 95,63 % am Kapital der
P GmbH & Co. KG beteiligt war. Mit Wirkung zum Jahresanfang 2009 wurde die
D GmbH in eine Kommanditgesellschaft formgewechselt. Herr Y wurde zum
Komplementär mit 50.000 € Nennkapital bestellt. Herr R wurde
Kommanditist mit einem Haftkapital von 400.000 €.
Herr Y und Frau I beerbten Mitte 2011 Herrn R je hälftig. Y blieb angestellter Geschäftsf...