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Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht. Dies hat der ( NWB RAAAJ-96569) entschieden.
I. Sachverhalt
Der 1986 geborene, ledige Kläger studierte nach einer erfolgreich
abgeschlossenen beruflichen Ausbildung an einer Universität. Er wohnte in den
Streitjahren (2014 bis 2018) am Studienort und erzielte aus der Tätigkeit als
Werkstudent und als wissenschaftlicher Mitarbeiter Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit. Zudem erhielt er BAföG-Leistungen. Sein
Lebensmittelpunkt lag (unstreitig) in B. Er wohnte dort in der
Obergeschosswohnung im Wohnhaus seiner Eltern. Diese war – im
Wesentlichen – grundrissgleich mit der von den Eltern bewohnten Wohnung
im Erdgeschoss. Beide Wohnungen waren mit Diele, Küche, Bad/WC ausgestattet.
Ursprünglich waren im Obergeschoss die Kinderzimmer des Klägers und seines
Bruders belegen. 2010 zog der Bruder des Klägers dort aus. In der Folgezeit
renovierte der Kläger die Räumlichkeiten im Oberge...