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NWB Nr. 32 vom Seite 2166

Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Dr. Stephan Geserich

Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht. Dies hat der ( NWB RAAAJ-96569) entschieden.

I. Sachverhalt

Der 1986 geborene, ledige Kläger studierte nach einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Ausbildung an einer Universität. Er wohnte in den Streitjahren (2014 bis 2018) am Studienort und erzielte aus der Tätigkeit als Werkstudent und als wissenschaftlicher Mitarbeiter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zudem erhielt er BAföG-Leistungen. Sein Lebensmittelpunkt lag (unstreitig) in B. Er wohnte dort in der Obergeschosswohnung im Wohnhaus seiner Eltern. Diese war – im Wesentlichen – grundrissgleich mit der von den Eltern bewohnten Wohnung im Erdgeschoss. Beide Wohnungen waren mit Diele, Küche, Bad/WC ausgestattet. Ursprünglich waren im Obergeschoss die Kinderzimmer des Klägers und seines Bruders belegen. 2010 zog der Bruder des Klägers dort aus. In der Folgezeit renovierte der Kläger die Räumlichkeiten im Oberge...