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Internationales | Besteuerung von Dividenden, die Finanzintermediären von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften zufließen (EuGH)
Eine nationale Regelung, die
vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als
Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen
Tochtergesellschaften beziehen, besteuert werden, verstößt gegen das
Unionsrecht. Dies gilt auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer
erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese
Dividenden oder einen Teil davon umfasst (
bis 94/24 „Banca Mediolanum“).
Sachverhalt: Der Streitfall betrifft italienisches Recht. In den Steuerjahren 2014 und 2015 bezog Banca Mediolanum, eine Bank mit steuerrechtlichem Sitz in Italien, Dividenden von ihren Tochtergesellschaften, deren steuerrechtlicher Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Union lag...