Die Prüfung der Industriefachwirte Handlungsspezifische Qualifikationen
13. Aufl. 2016
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2. Produktionsprozesse
Prüfungsanforderung
Im Handlungsbereich „Produktionsprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Aufgaben der Produktionsplanung und -steuerung sowie die produktionstechnischen Rahmenbedingungen beurteilen zu können.
Des Weiteren ist nachzuweisen, dass die Abläufe von der Produktentwicklung bis zur Übergabe des Produktes an den Vertrieb verstanden und in produktionsspezifischen Situationen eingeordnet werden können.
Hierfür ist nachzuweisen, dass die Querschnittsfunktion der Logistik eingeordnet und die für die Produktion notwendigen Teilprozesse der Logistik erläutert werden können.
(Quelle: DIHK, Rahmenplan „Geprüfter Industriefachwirt“, 2010, S. 23)
Qualifikationsschwerpunkte (Überblick)
Produktionsplanung beurteilen
Produktionssteuerung analysieren
Produktionstechnische Rahmenbedingungen bewerten
Logistik als Querschnittsfunktion beurteilen
Bedarfsermittlung durchführen
Beschaffungsmarkt und Einkauf strukturieren
Lager- und Transportwesen vergleichen
Entsorgungslogistik erläuternS. 198
2.1 Produktionsplanung beurteilen
Die Gliederung in diesem Handlungsbereich weicht vom Rahmenplan ab, weil dort strukturelle Unstimmigkeiten vorliegen.
2.1.1 Grundsätzliches
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