ESRS E2 AR 31.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Hintergrundinformationen
Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AR 31.
Die Betriebs- und Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Vorfällen und Ablagerungen können beispielsweise Folgendes umfassen:
- die Kosten für die Beseitigung und Sanierung der jeweiligen Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, einschließlich des Umweltschutzes, 
- Schadensausgleichskosten, einschließlich der Zahlung von Geldbußen und Sanktionen, die von Regulierungsbehörden oder staatlichen Behörden verhängt werden. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  JAAAJ-58282