ESRS E2 AR 22.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

AR 22.

Die nach dieser Angabepflicht erforderlichen Informationen werden auf der Ebene des Bericht erstattenden Unternehmens bereitgestellt. Das Unternehmen kann jedoch eine zusätzliche Aufschlüsselung mit Informationen auf Standortebene oder eine Aufschlüsselung seiner Emissionen nach Quellen, Sektoren oder geografischen Gebieten angeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282