ESRS E2 21.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

21.

Mit dieser Angabepflicht soll ein Verständnis für die Ziele, die sich das Unternehmen gesetzt hat, um seine Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu unterstützen, sowie in Bezug auf den Umgang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung vermittelt werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282