ESRS E2 AR 23.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

AR 23.

Bei der Bereitstellung von Hintergrundinformationen zu Emissionen kann das Unternehmen Folgendes berücksichtigen:

  1. den lokalen Luftqualitätsindex (AQI) für das Gebiet, in dem die Luftverschmutzung des Unternehmens stattfindet,

  2. den Verstädterungsgrad (DEGURBA) [1] für das Gebiet, in dem Luftverschmutzung stattfindet, und

  3. den prozentualen Anteil des Unternehmens an den Gesamtemissionen von Schadstoffen in Wasser und Boden in Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, darunter Gebiete mit hohem Wasserstress.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282

1Amtl. Anm.: Laut Eurostat ist der Verstädterungsgrad (Degree of Urbanisation, DEGURBA) eine Klassifikation, die den Charakter eines Gebiets angibt. Auf der Grundlage des Anteils der lokalen Bevölkerung, der in städtischen Clustern und städtischen Zentren lebt, werden die lokalen Verwaltungseinheiten oder Gemeinden in drei Arten von Gebieten eingeteilt: i) Städte (dicht besiedelte Gebiete), ii) Kleinstädte und Vororte (Gebiete mit mittlerer Bevölkerungsdichte) und iii) ländliche Gebiete (dünn besiedelte Gebiete).