ESRS E2 AR 27.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Methoden

AR 27.

Hinsichtlich der Angabe der Methoden gemäß Absatz 30 berücksichtigt das Unternehmen,

  1. ob die Überwachung im Einklang mit den EU-BREF-Standards oder anderen einschlägigen Referenzwerten erfolgt und

  2. ob und wie die Kalibrierungsprüfungen der AMS und die Überprüfung der regelmäßigen Messungen durch unabhängige Labors durchgeführt wurden.

Fundstelle(n):
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JAAAJ-58282