ESRS E2 AR 26.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Methoden
AR 26.
Bei der Bereitstellung von Informationen über Schadstoffe hat das Unternehmen Quantifizierungsansätze in folgender Rangfolge zu berücksichtigen:
- direkte Messungen von Emissionen, Abflüssen oder sonstigen Verschmutzungen mithilfe anerkannter Systeme zur kontinuierlichen Überwachung (z. B. automatische Messsysteme (AMS)), 
- regelmäßige Messungen, 
- Berechnung auf der Grundlage standortspezifischer Daten, 
- Berechnung auf der Grundlage veröffentlichter Verschmutzungsfaktoren und 
- Schätzungen. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  JAAAJ-58282