ESRS E2 AR 18.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
AR 18.
Sofern es für die Unterstützung seiner festgelegten Strategien relevant ist, kann das Unternehmen Informationen über die Ziele auf Standortebene übermitteln.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282