ESRS E2 AR 18.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

AR 18.

Sofern es für die Unterstützung seiner festgelegten Strategien relevant ist, kann das Unternehmen Informationen über die Ziele auf Standortebene übermitteln.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282