Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
40.
Die gemäß Absatz 39 Buchstabe a bereitgestellten Informationen umfassen
- den Anteil der Nettoumsatzerlöse aus Produkten und Dienstleistungen, bei denen es sich um besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe handelt oder in denen solche Stoffe enthalten sind, 
- die Betriebs- und Investitionsausgaben, die im Berichtszeitraum in Verbindung mit größeren Vorfällen und Ablagerungen getätigt wurden, 
- die Bestimmungen der Kosten für Umweltschutz und Abhilfemaßnahmen, z. B. für die Sanierung verunreinigter Standorte, die Rekultivierung von Deponien, die Beseitigung von Umweltverschmutzungen an bestehenden Produktions- oder Lagerstandorten und ähnliche Maßnahmen. 
Fundstelle(n):
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  JAAAJ-58282