ESRS E2 25.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
25.
Das Unternehmen gibt als Teil der Hintergrundinformationen an, ob die von ihm festgelegten und dargelegten Ziele verbindlich (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-58282