Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
15.
Das Unternehmen hat in Bezug auf seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette anzugeben, ob und wie seine Konzepte auf die folgenden Bereiche ausgerichtet sind, wenn diese wesentlich sind:
- Minderung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich Vermeidung und Verminderung, 
- Ersetzung und Minimierung des Einsatzes besorgniserregender Stoffe und schrittweise Abschaffung besonders besorgniserregender Stoffe, insbesondere für nicht wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke und in Konsumgütern und 
- Vermeidung von Vorfällen und Notsituationen und, falls sie doch eintreten, Verminderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  JAAAJ-58282