ESRS E1 AR 76.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

AR 76.

Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 67 Buchstabe e erforderlichen Informationen kann das Unternehmen den Anteil der Nettoeinnahmen aus Geschäftstätigkeiten mit Übergangsrisiken bewerten und angeben. Diese Angabe

  1. basiert auf den Nettoeinnahmen im Einklang mit den Anforderungen der für Abschlüsse anzuwendenden Rechnungslegungsstandards, d. h. IFRS 15 oder lokale Rechnungslegungsanforderungen,

  2. kann eine Aufschlüsselung der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens mit entsprechenden Einzelheiten zum jeweiligen Prozentsatz der aktuellen Nettoeinnahmen, zu den Risikofaktoren (Ereignisse und Exposition) und, wenn möglich, zu den kurz-, mittel- und langfristig erwarteten finanziellen Auswirkungen in Bezug auf den Einbruch von Gewinnspannen enthalten. Die Arten der Geschäftstätigkeiten können auch nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselt werden, wenn das Unternehmen den Beitrag der Gewinnspannen nach Geschäftssegmenten in seinem Segmentbericht im Rahmen des Abschlusses angegeben hat.

Konnektivität mit Informationen zur Finanzberichterstattung

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ZAAAJ-58281