ESRS E1 13.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Governance

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

13.

Das Unternehmen hat anzugeben, ob und wie klimabezogene Erwägungen in die Vergütung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einbezogen werden, einschließlich der Frage, ob ihre Leistung anhand der im Rahmen der Angabepflicht E1-4 übermittelten THG-Emissionsreduktionsziele bewertet wurde, und des Prozentsatzes der im laufenden Zeitraum anerkannten Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, einschließlich einer Erläuterung der klimabezogenen Erwägungen.

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ZAAAJ-58281