ESRS E1 61.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Energieintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen [1]

Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften

61.

Falls das Unternehmen seine Treibhausgasneutralität im Zusammenhang mit der Verwendung von CO2-Gutschriften öffentlich geltend gemacht hat, muss es Folgendes erläutern:

  1. ob und wie diese Geltendmachung mit THG-Emissionsreduktionszielen gemäß der Angabepflicht ESRS E1-4 einhergeht,

  2. ob und wie diese Geltendmachung und die Abhängigkeit von CO2-Gutschriften die Erreichung seiner THG-Emissionsreduktionsziele [2] oder gegebenenfalls seines Netto-Null-Ziels weder behindern noch verringern und

  3. die Glaubwürdigkeit und Integrität der verwendeten CO2-Gutschriften, auch unter Bezugnahme auf anerkannte Qualitätsstandards.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281

1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren”) abgeleitet werden.

2Amtl. Anm.: Diese Informationen stehen im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Klimagesetz)