ESRS E1 AR 47.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

AR 47.

Bei der Erstellung der nach Absatz 52 erforderlichen Informationen über die THG-Gesamtemissionen geht das Unternehmen wie folgt vor:

  1. Es verwendet die folgenden Formeln, um die THG-Gesamtemissionen zu berechnen:

  2. es gibt die THG-Gesamtemissionen an, wobei bei der Messung der zugrunde liegenden Scope-2-Treibhausgasemissionen zwischen aus den standortbezogenen Methoden und aus den marktbezogenen Methoden abgeleiteten Emissionen unterschieden wird.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281