ESRS E1 AR 62.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften

AR 62.

Bei der Angabe der nach Absatz 56 Buchstabe b und Absatz 59 erforderlichen Informationen über CO2-Gutschriften übermittelt das Unternehmen folgende Aufschlüsselung:

  1. Anteil (prozentualer Anteil am Volumen) der Projekte zur Reduktion und zum Abbau von CO2-Emissionen,

  2. für CO2-Gutschriften aus Abbauprojekten eine Erläuterung, ob sie aus biogenen oder technologischen Senken stammen,

  3. Anteil (prozentualer Anteil am Volumen) jedes anerkannten Qualitätsstandards,

  4. Anteil (prozentualer Anteil am Volumen) der Projekte innerhalb der EU und

  5. Anteil (prozentualer Anteil am Volumen), der als entsprechende Anpassung gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris gilt.

Leitlinien für die Berechnung

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281