ESRS E1 68.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Energieintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen [1]

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

68.

Das Unternehmen legt die Abgleiche der folgenden Beträge mit den entsprechenden Posten oder den Erläuterungen im Abschluss offen:

  1. erhebliche Beträge der Vermögenswerte und Nettoeinnahmen mit einem wesentlichen physischen Risiko (gemäß Absatz 66),

  2. erhebliche Beträge der Vermögenswerte, Schulden und Nettoeinnahmen mit einem wesentlichen Übergangsrisiko (gemäß Absatz 67).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281

1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren”) abgeleitet werden.