ESRS E1 AR 69.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

AR 69.

Bei der Angabe der nach Absatz 64 Buchstabe a und Absatz 66 erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen, ob und wie

  1. es die erwarteten finanziellen Auswirkungen auf Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten bewertet hat, bei denen ein wesentliches physisches Risiko besteht, einschließlich des Anwendungsbereichs, der Zeithorizonte, der Berechnungsmethode, der kritischen Annahmen und Parameter sowie der Grenzen der Bewertung, und

  2. sich die Bewertung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten, bei denen davon ausgegangen wird, dass ein wesentliches physisches Risiko besteht, auf das Verfahren zur Ermittlung des wesentlichen physischen Risikos gemäß Absatz 20 Buchstabe b und Abschnitt AR 11 und zur Festlegung von Klimaszenarien gemäß Absatz 19 und den Abschnitten AR 13 und AR 14 stützt oder Teil dieses Verfahrens ist. Insbesondere erläutert das Unternehmen, wie es kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte definiert hat und dargelegt hat, wie diese Definitionen mit der erwarteten Lebensdauer seiner Vermögenswerte, seinen strategischen Planungshorizonten und Kapitalallokationsplänen zusammenhängen.

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ZAAAJ-58281