ESRS E1 AR 59.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften

AR 59.

Das Unternehmen schlüsselt den Abbau von Treibhausgasen, der im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgt, auf und gibt ihn gesondert an. Zu den Aktivitäten zum Abbau von Treibhausgasen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gehören diejenigen, die das Unternehmen aktiv unterstützt, z. B. durch ein Kooperationsprojekt mit einem Lieferanten. Von dem Unternehmen wird nicht erwartet, dass es den Abbau von Treibhausgasen, der in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten kann und der ihm nicht bekannt ist, berücksichtigt.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281