Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen im Rahmen eigener Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
AR 57.
Bei der Angabe der in Absatz 56 Buchstabe a und Absatz 58 verlangten Informationen über die Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette muss das Unternehmen in Bezug auf jede Entnahme- und Speicheraktivität
die betreffenden Treibhausgase nennen,
erläutern, ob die Entnahme und die Speicherung biogen sind oder durch Landnutzungsänderungen (z. B. Aufforstung, Wiederaufforstung, Wiederherstellung von Wäldern, städtische Baumpflanzung, Agroforstwirtschaft, Kohlenstoffbindung im Boden usw.) erfolgen, ob sie technologisch (z. B. direkte Abscheidung aus der Luft) oder hybrid sind (z. B. Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung), einschließlich technischer Details zur Entnahme, zur Art der Speicherung und gegebenenfalls zum Transport entnommener Treibhausgase,
gegebenenfalls kurz erläutern, ob die Tätigkeit als naturbasierte Lösung einzustufen ist, und
erläutern, wie das Risiko der Nichtdurchlässigkeit angegangen wird, gegebenenfalls einschließlich der Feststellung und Überwachung von Leckagen und Umkehrereignissen.
Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281