Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen im Rahmen eigener Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
AR 56.
Zusätzlich zu ihren Treibhausgasemissionsinventaren schaffen Unternehmen Transparenz darüber, wie und in welchem Umfang sie entweder natürliche Senken verbessern oder technische Lösungen zur Entnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre in ihrem eigenen Betrieb und in ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette anwenden. Auch wenn es keine allgemein anerkannten Konzepte und Methoden für die Verbuchung der Entnahme von Treibhausgasen gibt, soll dieser Standard die Transparenz in Bezug auf die Bemühungen des Unternehmens, Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entfernen, erhöhen (Absatz 56 Buchstabe a und Absatz 58). Die Entnahme von Treibhausgasen außerhalb der Wertschöpfungskette, den das Unternehmen durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten unterstützt, ist gemäß Absatz 56 Buchstabe b und Absatz 59 gesondert anzugeben.
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ZAAAJ-58281