ESRS E1 AR 53.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Leitlinien für die Berechnung

AR 53.

Bei der Angabe der nach Absatz 53 erforderlichen Informationen über die Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse geht das Unternehmen wie folgt vor:

  1. Es berechnet die Treibhausgasintensität anhand der folgenden Formel:

  2. es drückt die THG-Gesamtemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent und die Nettoumsatzerlöse in Währungseinheiten (z. B. Euro) aus und legt die Ergebnisse für die marktbezogene und standortbezogene Methode vor,

  3. es trägt die THG-Gesamtemissionen in den Zähler und die Nettogesamterlöse in den Nenner ein,

  4. es berechnet die THG-Gesamtemissionen gemäß Absatz 44 Buchstabe d und Absatz 52 und

  5. es berechnet die Nettoumsatzerlöse im Einklang mit den Anforderungen der für Abschlüsse anzuwendenden Rechnungslegungsstandards, d. h. IFRS 15 oder lokale Rechnungslegungsanforderungen.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281