ESRS E1 AR 30.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

AR 30.

Bei der Angabe der nach Absatz 34 Buchstabe f erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen Folgendes:

  1. unter Bezugnahme auf seine Klimaschutzmaßnahmen die Dekarbonisierungshebel und ihren geschätzten quantitativen Beitrag zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele, aufgeschlüsselt nach Kategorien (Scope 1, 2 und 3),

  2. ob es beabsichtigt, neue Technologien einzuführen, und welche Rolle diese dabei spielen sollen, seine THG-Emissionsreduktionsziele zu erreichen, und

  3. ob und wie es unterschiedliche Klimaszenarien berücksichtigt hat, die zumindest ein Klimaszenario im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C umfassen, um relevante umwelt-, gesellschafts-, technologie-, markt- und politikbezogene Entwicklungen zu ermitteln und seine Dekarbonisierungshebel festzulegen.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281