Anlage A: Anwendungsanforderungen
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
AR 12.
Bei der Angabe der Informationen über die Verfahren zur Ermittlung der Übergangsrisiken und Chancen gemäß Absatz 20 Buchstabe c erläutert das Unternehmen, ob und wie
es kurz-, mittel- und langfristige Übergangsereignisse (siehe nachstehende Beispieltabelle) ermittelt hat und geprüft hat, ob seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten diesen Ereignissen ausgesetzt sein könnten. Im Falle von Übergangsrisiken und Chancen kann sich ein als langfristig betrachteter Zeitraum über mehr als zehn Jahre erstrecken und auf klimabezogene politische Ziele abgestimmt sein,
es bewertet hat, inwieweit seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Dauer der Übergangsereignisse den ermittelten Übergangsereignissen ausgesetzt und anfällig für diese sein können,
es für die Ermittlung von Übergangsereignissen und die Bewertung der Exposition klimabezogene Szenarioanalysen unter Berücksichtigung mindestens eines Szenarios herangezogen hat, die mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen und die Erderwärmung auf 1,5 °C begrenzen, beispielsweise auf der Grundlage von Szenarien der Internationalen Energieagentur (Netto-Null-Emissionen bis 2050, Szenario für nachhaltige Entwicklung usw.) oder Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System). Zu den allgemeinen Anforderungen an die klimabezogene Szenarioanalyse siehe Absätze 18 und 19 und Abschnitte AR 13 und AR 15, und
es Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten ermittelt hat, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind oder erhebliche Anstrengungen erfordern, um mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar zu sein (z. B. aufgrund erheblicher Mengen an eingeschlossenen Treibhausgasemissionen oder Unvereinbarkeit mit den Anforderungen an die Taxonomie-Konformität gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission).
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Beispiele für klimabezogene Übergangsereignisse (auf der Grundlage
der TCFD-Klassifizierung) | |||
Politik und Recht | Technologie | Markt | Ansehen |
Höhere Bepreisung von Treibhausgasemissionen | Ersetzung bestehender Produkte und Dienstleistungen durch
emissionsärmere Optionen | Änderung des Verbraucherverhaltens | Veränderungen der Verbraucher-präferenzen |
Verstärkte Emissionsberichterstattungspflichten | Erfolglose Investitionen in neue Technologien | Unsicherheit in Bezug auf Marktsignale | Stigmatisierung des Sektors |
Mandate und Regulierung in Bezug auf bestehende Produkte und
Dienstleistungen | Kosten des Übergangs zu emissionsärmeren Technologien | Gestiegene Rohstoffkosten | Zunehmende Besorgnis der Interessenträger |
Mandate und Regulierung in Bezug auf bestehende
Produktionsverfahren | Negative Rückmeldungen der Interessenträger | ||
Gefahr von Rechtsstreitigkeiten |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281