ESRS E1 AR 10.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

AR 10.

Das Unternehmen kann die gemäß Absatz 20 Buchstabe a und Abschnitt AR 9 angegebenen Informationen mit den im Rahmen der folgenden Angabepflichten übermittelten Informationen verknüpfen: Absatz 16 Buchstabe d der Angabepflicht E1-1 über eingeschlossene Treibhausgasemissionen, Angabepflicht E1-4 und Angabepflicht E1-6.

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ZAAAJ-58281