ESRS E1 68.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse [1]

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

68.

Das Unternehmen legt die Abgleiche der folgenden Beträge mit den entsprechenden Posten oder Anhangangaben im Abschluss offen:

  1. erhebliche Beträge der Vermögenswerte und Nettoumsatzerlöse mit einem wesentlichen physischen Risiko (gemäß Absatz 66),

  2. erhebliche Beträge der Vermögenswerte, Schulden und Nettoumsatzerlöse mit einem wesentlichen Übergangsrisiko (gemäß Absatz 67).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281

1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren“) abgeleitet werden.