Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen [1]
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
48.
Die Angabe der Scope-1-THG-Bruttoemissionen gemäß Absatz 44 Buchstabe a umfasst
die Scope-1-THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent und
den prozentualen Anteil der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren”) abgeleitet werden.