Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
39.
Darüber hinaus hat das Unternehmen gegebenenfalls seine Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und seine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in MWh aufzuschlüsseln und getrennt anzugeben. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen”) abgeleitet werden.