ESRS E1 3.
Ziel
3.
Dieser Standard deckt Angabepflichten im Zusammenhang mit folgenden Nachhaltigkeitsaspekten ab: „Klimaschutz” und „Anpassung an den Klimawandel”. Darüber hinaus deckt er energiebezogene Aspekte ab, soweit sie für den Klimawandel relevant sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281