ESRS E1 17.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Strategie
Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
17.
Sollte das Unternehmen nicht über einen Übergangsplan verfügen, so hat es anzugeben, ob und gegebenenfalls wann es einen solchen beschließen wird.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281