ESRS E1 17.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

17.

Sollte das Unternehmen nicht über einen Übergangsplan verfügen, so hat es anzugeben, ob und gegebenenfalls wann es einen solchen beschließen wird.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281