Suchen
Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69844-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53699-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Der optimale Kurzvortrag (9. Auflage)

Thema 46 Außergewöhnliche Belastungen

Einleitung

  • Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit im Steuerrecht

  • Aufwendungen, die nicht Betriebsausgaben (BA), Werbungskosten (WK oder Sonderausgaben (SA) sind, können nach diesem Prinzip unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe steuerlich zu berücksichtigen sein

Hauptteil

  • Begriff allgemein (§ 33 Abs. 1, 2 EStG)

    • Aufwendungen: entgangene Einnahmen oder Eintritt eines Vermögensschadens reichen nicht aus (Aufwendungen für Schadensbeseitigung – Wiederbeschaffung Hausrat, Reparatur eines durch Hochwasser beschädigten Hauses, können zu agB führen); erhaltener Gegenwert (z. B. Erstlingsausstattung bei Geburt) schließt agB aus (nicht bei krankheitsbedingten Hilfsmitteln wie Zahnersatz, Brille, . . .)

    • Aufwendungen sind zwangsläufig entstanden und höher als bei vergleichbaren Steuerpflichtigen. Sie sind dem Grunde und der Höhe nach außergewöhnlich

    • Zwangsläufigkeit: Aufwendungen sind notwendig und beruhen auf rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen

    • Aufwendungen dürfen angemessenen Betrag nicht übersteigen, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG. Beispiel: Kfz-Kosten behinderter Menschen max. in Höhe der Pauschbeträge (0,30 € je km) und max. 3 000 bis 15 000 km (je nach Schwere der...

Der optimale Kurzvortrag

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden