Claus Möllenbeck, Michael Puke, Heinz Richter, Ralf Walkenhorst, Arne Marx

Der optimale Kurzvortrag

9. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69844-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53699-1

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Der optimale Kurzvortrag (9. Auflage)

Thema 9 Straftatbestände in der Abgabenordnung

Einleitung

Der Gesetzgeber sieht zum Schutz des allgemeinen Interesses am Steueraufkommen einzelner Steuern und der Einhaltung der Steuergesetze diverse Straf- und Bußgeldtatbestände im Abgabenrecht vor. Es wird zwischen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten unterschieden:

  • Steuerstraftaten (§§ 369 – 376 AO, Allgemeiner Teil des StGB): Ahndung durch Geld- oder Freiheitsstrafe

  • Ordnungswidrigkeiten (§ 377 – 384 AO, Erster Teil des OWiG): Ahndung durch Geldbuße

Hauptteil

Steuerstraftaten sind:

  • Steuerhinterziehung, § 370 AO

    • „Grundform“ (vorsätzliches Begehungs-/Unterlassungsdelikt):

      1. Objektiver Tatbestand:

      • unrichtige/unvollständige Angaben; pflichtwidriges Unterlassen

      • gegenüber Finanzbehörde

      • dadurch Steuern verkürzt/Steuervorteil erlangt (Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg; Erfolgsdelikt, jedoch auch Versuch ist strafbar § 370 Abs. 2 AO)

      2.

      Subjektiver Tatbestand: vorsätzliches Handeln (mit Wissen und Wollen); kein Vorsatz bei Tatbestands-, Verbotsirrtum (§§ 16, 17 StGB)

      3.

      Rechtswidrigkeit (i. d. R. erfüllt bei Verwirklichung des objektiven Tatbestandes)

      4.

      schuldhaftes Handeln

      5.

      ggf. Straffreiheit durch Selbstanzeige (§ 371 AO): Berichtigung/Ergänzung/Nachholung unrichtiger/unterlassener Angaben und Zahlung hinterzoge...

Der optimale Kurzvortrag

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