ESRS E3 AR 20.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

AR 20.

Da es sich bei Wasser- und Meeresressourcen um gemeinsame Ressourcen handelt, die unter Beteiligung anderer Interessenträger kollektive Maßnahmen oder Aktionspläne erfordern können, kann das Unternehmen Informationen über diese spezifischen kollektiven Maßnahmen bereitstellen, einschließlich Informationen über andere Parteien (Wettbewerber, Lieferanten, Einzelhändler, Kunden, sonstige Geschäftspartner, lokale Gemeinschaften und Behörden, staatliche Stellen usw.) sowie über spezifische Informationen zu dem Projekt, seinen spezifischen Beitrag, seine Sponsoren und andere Teilnehmer.

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TAAAJ-58283