ESRS E3 23.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

23.

Im Rahmen der gemäß Absatz 20 erforderlichen Angabe ist darzulegen, ob und inwiefern sich die Ziele des Unternehmens auf Folgendes beziehen:

  1. das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Verbesserung der Wasserqualität,

  2. das verantwortungsvolle Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Meeresressourcen, einschließlich der Art und Menge der mit Meeresressourcen zusammenhängenden Rohstoffe (wie Kies, Tiefseemineralien, Meeresfrüchte), die von dem Unternehmen verwendet werden, und

  3. die Verringerung des Wasserverbrauchs, einschließlich einer Erläuterung, wie diese Ziele mit Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, einschließlich Gebieten mit hohem Wasserstress, zusammenhängen.

Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283