ESRS E3 18.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

18.

und Mittel zugewiesen werden können:

  1. Vermeidung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen,

  2. Verringerung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, z. B. durch Effizienzmaßnahmen,

  3. Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser oder

  4. Wiederherstellung und Regenerierung von aquatischen Ökosystemen und Gewässern.

Fundstelle(n):
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TAAAJ-58283