ESRS E3 AR 18.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-1 – Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

AR 18.

Das Unternehmen kann auch Informationen über Strategien angeben, mit denen

  1. zu einer guten ökologischen und chemischen Qualität der Oberflächengewässer und einer guten chemischen Qualität und Quantität des Grundwassers zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Wasserversorgung, der natürlichen Ökosysteme und der biologischen Vielfalt sowie zu einem guten Umweltzustand der Meeresgewässer und zum Schutz der Ressourcenbasis für meeresbezogene Tätigkeiten beigetragen wird,

  2. wesentliche Auswirkungen und Risiken minimiert und Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden, die darauf abzielen, den Wert und die Funktionalität prioritärer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und die Ressourceneffizienz im eigenen Betrieb zu erhöhen, und

  3. Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften verhindert werden.

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TAAAJ-58283