ESRS E3 25.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

25.

Das Unternehmen gibt als Teil der Hintergrundinformationen an, ob die von ihm festgelegten und dargelegten Ziele verbindlich (gemäß Rechtsvorschriften) oder freiwillig sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283